max 45 – Junge Architekt*innen

Einen Schlüsselbau der Moderne schuf Bauhausgründer Walter Gropius als junger Architekt: 1911 entstanden die Faguswerke in Alfeld/Niedersachsen, die mittlerweile Weltkulturerbe sind. Was sind die Schlüsselbauten von morgen – gebaut von jungen Architekt*innen in Norddeutschland? Antworten sucht der Architekturpreis, der 2021 zum ersten Mal gemeinsam von den BDA Landesverbänden Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zusammen mit der VHV-Versicherung ausgelobt wird. In 2014 und 2017 war der Preis bereits in Niedersachsen vergeben worden. Er wird unterstützt vom Verein zur Förderung der Baukunst und soll die Arbeit junger Büros würdigen. Teilnahmeberechtigt sind alle Architekt*innen und Stadtplaner*innen, die freischaffende Mitglieder der Architektenkammern in Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein sind und einen Geschäftssitz in einem dieser norddeutschen Bundesländer haben. Der Name ist allerdings Programm: Teilnehmer*innen dürfen bis zum Ende des Auslobungsjahres nicht älter als 45 Jahre alt sein.

Auslobung
Wesentliche Aufgabe des Bundes Deutscher Architekten ist es, die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und Umwelt zu heben.
Der BDA in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein lobt zusammen mit der VHV-Versicherung und unterstützt vom Verein zur Förderung der Baukunst den Architekturpreis „max45-Junge Architekt*innen“ aus.
Er soll die Arbeit junger Architektinnen und Architekten würdigen und ihnen besondere Aufmerksamkeit verschaffen. Der Preis wird zum dritten Mail ausgelobt und wird vergeben für realisierte Entwürfe, die einen besonderen Beitrag zu Planungskultur und Baukunst darstellen.

Teilnahme
Berechtigt zur Teilnahme sind alle Architekt*innen und Stadtplaner*innen, die freischaffende Mitglieder der Architektenkammern in Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein sind und einen Geschäftssitz in diesen Bundesländern haben. Sie dürfen ihren 45. Geburtstag spätestens im Jahr 2021 begehen. Dies gilt bei teilnehmenden Gruppen (Partnerschaftsgesellschaften, Partnern, etc.) für sämtliche Mitglieder.
Es können je Teilnehmer*in maximal zwei realisierte Projekte eingereicht werden. Die Projekte müssen nach dem 01.01.2016 fertiggestellt worden sein. Die Arbeiten müssen nicht in den genannten Bundesländern liegen. Das Verfahren ist nicht anonym.

Kriterien
Die einzureichenden Arbeiten sollen sich insbesondere durch eine hohe Qualität in der Architektur und/oder im Städtebau auszeichnen. Arbeiten mit einem besonderen Schwerpunkt in innovativen Lösungen der Nachhaltigkeit werden auf Grundlage dieser speziellen Kriterien bewertet.

Jury
Eine unabhängige Jury wählt aus den eingereichten Arbeiten fünf Preisträger aus. Auf einstimmigen Beschluss der Jury kann die Anzahl der Preise geändert werden.

– Doris Grondke, Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt der Stadt Kiel
– Friederike Meyer, Chefredakteurin BauNetz
– Dr. Sebastian Reddemann, Vorstand VHV
– Prof. Dan Schürch, Technische Universität Braunschweig
– Dr. Verena Brehm, cityförster
– Prof. Wilhelm Meyer, Verein zur Förderung der Baukunst
– Maik Buttler, BDA Mecklenburg-Vorpommern (ab Sommer 2021 Claus Sesselmann)
– Martin Pampus, BDA Bremen
– Christian Schmieder, BDA Schleswig-Holstein
– Matthias Rüger, BDA Niedersachsen

Auszeichnungen
Es werden Preise im Wert von insgesamt 10.000.- € ausge-lobt, die jedoch nicht in bar ausgezahlt werden. Sie bestehen zur Hälfte aus Reisestipendien der VHV. Die andere Hälfte besteht aus einem beitragsfreien Mitgliedsjahr im BDA. Preisträger*innen, die noch nicht Mitglieder im BDA sind, werden für eine Mitgliedschaft vorgeschlagen. Das Reisestipendium besteht aus einem Zuschuss zu einer selbst gewählten Architekturreise oder zur Teilnahme an einer Architekturtagung oder Veranstaltung. Die Preisträger dokumentieren ihre Reise oder Veranstaltung in einer frei gewählten Form (Reiseskizzen, Tagungsprogramm o. ä.).
Die ausgezeichneten Arbeiten werden im Anschluss an die Preisverleihung erst in einer Ausstellung in Hannover und anschließend in allen teilnehmenden Bundesländern präsen-tiert. Es wird eine Dokumentation des Preises als Broschüre erscheinen.

Formalia
Mit der Teilnahme erklären sich Bauherrenschaft, Architekt*innen und sonstige Verfasser*innen der eingereichten Arbeiten mit dem Inhalt dieser Auslobung einverstanden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmer erteilen durch ihre Beteiligung am Verfahren ihre Zustimmung zur Ausstellung und zur Veröffentlichung. Die Veröffntlichungsrechte gelten für kostenfreie Broschüren und für die Websites der Auslober sowie für die Weitergabe jeweils eines Pressebildes zur redaktionellen Berichterstattung. Die Teilnehmer stellen das eingereichte Text- und Bildmaterial kostenlos und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Fotos sind mit dem Urhebernamen zu versehen.
Es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 100,- € pro eingereichter Arbeit zur anteiligen Deckung der Kosten (Ausstellungstafeln) erhoben und nicht zurückerstattet. Der Betrag ist mit dem Stichwort „max45-2021“ bis zum 15. März 2021 auf das Konto des BDA Niedersachsen zu überweisen.

IBAN DE52 2506 0180 0000 0219 07

Einzureichende Unterlagen
(s. auch unter Downloads)

Anmeldung bis 15.03.2021
Bewerbungsbogen, Nachweis Geburtsdatum, Nachweis Kammereintragung und Nachweis Überweisung der Teilnahmegebühr als PDF-Dateien per Email an: max45@bda-niedersachsen.de senden.

Datenupload bis 19.04.2021
Nach Anmeldung erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen personalisierten Link zum Upload ihrer Unterlagen (Präsentationstafel, zugehörige Fotos, Zeichnungen und Erläuterungstext).

Termine
– Auslobung Ankündigung: 11.01.2021
– Anmeldeschluss: 15.03.2021
– Uploadschluss: 19.04.2021
– Jurysitzung: 01.06.2021
– Preisverleihung: 14.10.2021