Mitgliedschaft

Der BDA versteht sich als Verband für besonders qualifizierte Architekten, die den anspruchsvollen Berufungskriterien gerecht werden.  

Eine ordentliche Mitgliedschaft setzt folgende Kriterien voraus:

– freiberufliche Tätigkeit als Architekt
– überdurchschnittliche Befähigung und Leistung
– persönliche Integrität und Kollegialität
– Bereitschaft, die Ziele und Aufgaben des BDA aktiv zu unterstützen
– Eintragung als freischaffender Architekt in die Liste der Architektenkammer

Zu außerordentlichen Mitgliedern können beamtete und angestellte Architekten sowie Angehörige anderer Berufsgruppen berufen werden, die sich für die Ziele und Interessen des BDA engagieren.

In der Regel werden junge Kollegen von BDA Mitgliedern zur Berufung vorgeschlagen. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft sollte sich der Bewerber an ein ihm bekanntes BDA Mitglied wenden und um Empfehlung gegenüber dem Vorstand des Landesverbandes oder der jeweiligen Bezirksgruppe bitten. Der Vorstand wird sich dann ein Bild über die Eignung des Kollegen verschaffen und über die Berufung entscheiden.

Die Mitgliedschaft im BDA Niedersachsen hat automatisch auch die Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Baukunst e. V. zur Folge.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er fördert ideell und materiell Tätigkeiten zur Planung, zum Erhalt und zur Pflege von architektonisch oder städtebaulich herausragenden Bauwerken u. a. durch Veröffentlichungen, Ausstellungen, Stipendien, Preisverleihungen – insbesondere den „BDA Preis Niedersachsen“.