BDA-Preis Mecklenburg-Vorpommern

Wesentliche Aufgabe des Bundes Deutscher Architekten ist es, die Qualität des Planens und Bauens in der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und unserer Umwelt zu sichern und zu fördern. Der BDA-Preis Mecklenburg-Vorpommern wird 2019 zum fünften Mal ausgelobt. Ziel ist es, vorbildliche Bauten, die von BDA-Architekten in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wurden, auszuzeichnen. Zusammen mit dem Architekten/ Architektin trägt auch der Bauherr in hohem Maße zum Gelingen eines guten Bauwerks bei. Daher wird der BDA-Preis an Bauherrn und Architekten gemeinsam für beispielgebende, besondere baukünstlerische Leistungen verliehen. Die Auszeichnung soll dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für qualitätvolle Architektur zu schärfen und alle Beteiligten zum persönlichen Engagement aufzurufen.

Präambel

Wesentliche Aufgabe des Bundes Deutscher Architekten ist es, die Qualität des Planens und Bauens in der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und unserer Umwelt zu sichern und zu fördern.

Der BDA-Preis Mecklenburg-Vorpommern wird 2019 zum fünften Mal ausgelobt. Ziel ist es, vorbildliche Bauten, die von BDA-Architekten in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wurden, auszuzeichnen.

Zusammen mit dem Architekten/ Architektin trägt auch der Bauherr in hohem Maße zum Gelingen eines guten Bauwerks bei. Daher wird der BDA-Preis an Bauherrn und Architekten gemeinsam für beispielgebende, besondere baukünstlerische Leistungen verliehen.

Die Auszeichnung soll dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für qualitätvolle Architektur zu schärfen und alle Beteiligten zum persönlichen Engagement aufzurufen.

Vergabe und Gegenstand der Auszeichnung

Der BDA-Preis Mecklenburg-Vorpommern kann einem Bauwerk, einer Gebäudegruppe oder einer städtebaulichen Anlage zuerkannt werden, sei es für Neubauten, Umbauten oder Sanierungen.

Zugelassen zum Wettbewerb sind Bauten jeglicher Größe und Nutzung, die zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2018 fertig gestellt wurden/werden und ihren Standort in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Arbeiten müssen von dem jeweiligen BDA-Architekten spätestens bis zum 30. November 2018 eingereicht werden.

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind BDA-Architekten und -Architektinnen aller Landesverbände gemeinsam mit ihren Bauherren, deren Objekte in Mecklenburg-Vorpommern im ausgelobten Zeitraum fertiggestellt wurden. Es können höchstens vier Arbeiten pro Teilnehmer eingereicht werden. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Verfasser. Soweit Projekte eingereicht werden, die innerhalb eines Büros mehrerer Inhaber erarbeitet wurden, soll das BDA-Mitglied einen wesentlichen Anteil an der Autorenschaft haben.

Anmeldung

Für die Teilnahme ist eine formlose verbindliche Anmeldung beim Auslober unter Angabe der Projektbezeichnung sowie des Architekten erforderlich. Anmeldeschluss ist der 09.11.2018.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 120,- € je eingereichter Arbeit. Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungslegung durch den BDA Landesverband MV bis spätestens 30.11.2018 auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung kann der Teilnehmer ausgeschlossen werden.

Verfahren

Das gesamte Verfahren wird durch den Vorstand des BDA-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern unter Ausschluss des Rechtsweges durchgeführt. Es handelt sich um einen Bewerberpreis, das Verfahren ist nicht anonym.

Der Vorstand benennt unbeteiligte, ehrenamtlich tätige Vorprüfer, die die eingereichten Unterlagen auf formale Ordnungsmäßigkeit prüfen und nach inhaltlichen Gesichtspunkten zusammenstellen.

Einzureichende Unterlagen

Einreichung der Unterlagen bei:

BDA Bund Deutscher Architekten
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0381 – 12888120
Fax: 0381 – 12888129

geschaeftsstelle@bda-mv.de

www.bda-mv.de

Jury

Über die Zuerkennung der Preise entscheidet ein Preisgericht, das vom Vorstand des BDA M-V vorgeschlagen und eingeladen wird. Es besteht aus zwei namhaften Architekten / Architektinnen, einem Vertreter der Bauherren, einem Architekturjournalisten und einem Vorstandsmitglied des BDA-Landesverbandes M-V. Jedes Jurymitglied benennt in Absprache mit dem BDA einen Vertreter.

Die Jury tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Vorprüfer nehmen beratend teil. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar und bindend.

Preise und Preisverteilung

BDA-Preis MV 2019

Es werden bis zu drei Preise verliehen, die mit Urkunde und Plakette, welche am Bauwerk befestigt werden sollen, gewürdigt werden. Der Preise werden durch den Landesverband M-V gegenüber dem Bundesverband zum „BDA-Architekturpreis Nike 2019“ nominiert.

Vorbildliche Bauten

Es werden mehrere vorbildliche Bauten ausgewählt, die neben den Preisen ausgestellt und veröffentlicht werden. Die Jury kann abweichende Preisverteilungen beschließen.

Ausstellung, Veröffentlichung

Die ausgezeichneten Arbeiten werden an verschiedenen Orten ausgestellt und in einer Dokumentation publiziert.

Durch ihre Anmeldung / Beteiligung am Verfahren erteilen die Teilnehmer ihre Zustimmung zur Ausstellung und Veröffentlichung und Vervielfältigung ihrer Arbeiten ohne Vergütung und stellen dem BDA die erforderlichen Materialien kostenfrei zur Verfügung. Der Teilnehmer stellt sicher, dass ihm die Verwertungsrechte für Bilder, Texte und sonstige Darstellungen für die Nutzung durch den BDA-Landesverband MV sowie den BDA-Bundesverband uneingeschränkt für Veröffentlichungen zur Verfügung stehen.

An der Planung beteiligte Mitverfasser, Mitarbeiter, Fachplaner sowie Fotografen werden namentlich, wie in der Verfassererklärung aufgeführt, genannt.

Auslobung
Bekanntgabe 01.10.2018
Verbindliche Anmeldung bis 09.11.2018
Einreichen der Arbeiten in der Geschäftsstelle 30.11.2018

Jury-Sitzung 3. KW 2019

Nominierung für den Bundespreis Nike 3. KW 2019

Preisverleihung BDA Preis M-V ca. März 2019

Haftung/Rückgabe

Die eingereichten Unterlagen gehen in den Besitz des BDA Mecklenburg-Vorpommern über. Eine Rückgabe erfolgt nicht. Der Auslober haftet für Verlust und Beschädigung der eingereichten Unterlagen nur, wenn ihm das Außerachtlassen der üblichen Sorgfalt nachgewiesen wird. Die Teilnehmer versichern, das uneingeschränkte Urheberrecht an den eingereichten Arbeiten und das Veröffentlichungsrecht der fotografischen Unterlagen zu besitzen.

Einverständniserklärung

Alle Teilnehmer erklären sich mit dem gesamten Inhalt und allen Bestimmungen dieser Satzung und der Auslobung einverstanden.

Bund Deutscher Architekten BDA
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Der Vorstand

Rostock, im September 2018

Ansprechpartner und Termine

BDA Bund Deutscher Architekten
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0381 – 12888120
Fax: 0381 – 12888129
geschaeftsstelle@bda-mv.de
www.bda-mv.de