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HOAI – Das Erwartbare ist eingetreten

10. Juli 2019

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen im BDA Niedersachsen,

es war keine wirkliche Überraschung mehr, dass der Europäische Gerichtshof am 04.07.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gekippt hat.

Diese seien nicht Europarechts-konform und würden den Wettbewerb verzerren. Gemäß  geltenden EU-Rechtes müsse Wettbewerb auch grundsätzlich über den Preis möglich sein. Etwas anderes gelte nur, wenn höhere Güter, wie Leben oder Gesundheit, zu schützen seien.

Der deutschen Argumentation, dass eben gerade mit dem Argument des Verbraucherschutzes und unter dem baukulturellen Interesse, der Erhalt der Mindestsätze sehr wohl konform mit dem EU-Recht sei, wurde nicht gefolgt. Das ist enttäuschend, zumal eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten inländischer Architekt*innen überhaupt nicht zu erkennen war.

Bevor jedoch weitere Schlüsse aus dem Urteil gezogen werden können, ist ein genaues Prüfen des Urteils und seiner Begründung erforderlich. Es wird dort nämlich unterschieden zwischen Leistungen, die einerseits von Architekten und Ingenieuren und von anderen Planern erbracht werden. Hier steht eine juristische Bewertung noch aus.

Eines ist zunächst gewiss: Es ist ab sofort nötig, dass wir BDA-Kolleginnen und -Kollegen uns nicht beteiligen an ruinösen Unterbietungswettbewerben. Wir müssen umso deutlicher machen, dass die qualitätvolle, gute und verantwortungsvolle Arbeit, die wir leisten, angemessen honoriert werden muss. Und „angemessen“ bedeutet nach wie vor einen Rahmen, der in den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI abgebildet ist. Und diese Sätze existieren weiter – nur nicht mehr verbindlich.

Die Bundesarchitektenkammer hat einige Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem Urteil unter diesem Link zusammengetragen:

https://www.bak.de/berufspolitik/hoai-1/

Wir halten Sie natürlich weiter auf dem Laufenden –

mit herzlichen kollegialen Grüßen

Ihr Matthias Rüger
Landesvorsitzender