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Fotorechte – Jour fixe in Hannover

18. Mai 2017

Am Mo, 8. Mai 2017 trafen sich Mitglieder des BDA Hannover zum Jour fixe im Gropiushaus. Der BDA Bezirksvorstand hatte eingeladen, veranlasst durch eine Präsidiumsempfehlung des Bundes-BDA zum Thema “Bildrechte bei BDA Preisen”.
Zu Gast waren die hannoverschen Architekturfotografen Olaf Mahlstedt und Klemens Ortmeyer sowie Benedikt Hotze, Referent für Presse in der BDA Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Unter den Zuhörern waren auch weitere Architekturfotografen aus Hamburg und Berlin sowie der Syndikus der Architektenkammer Niedersachsen Markus Prause und der Pressereferent der Architektenkammer Niedersachsen Lars Menz.

Foto: Patrick Gerstein
Foto: Patrick Gerstein
Jour fixe des BDA Hannover zum Thema „Fotorechte“

Die beiden Architekturfotografen führten mit einem kreativen und sehr informativen Wechselgespräch in die Thematik ein. Beim Thema “Architekturfotografie” treffen sehr viele rechtliche Fragen aufeinander. Architekten und Fotografen arbeiten im gleichen rechtlichen Kontext. Bei Architekturfotografien wird die Grenze der Panoramafreiheit verlassen. Es treten Fragen zum Persönlichkeitsrecht (z.B. Privatsphäre der Bauherren, Abbildung von Personen in Architekturfotos bedürfen einer persönlichen Zustimmung/Einwilligung, etc.) , Fragen zu Markenrechten Dritter (z.B. Möbelklassiker in den Räumen, Designerleuchten, o.ä.) oder zu Bildrechten (z.B. Kunstwerke in Ausstellungsräumen) bzw. zum Urheberrecht (oft sind mehrere Urheber bei Architekturfotografien zu berücksichtigen, nicht nur der Architekturfotograf sondern auch der Architekt, Ausstellungskuratoren, Designer, etc.). Das Thema “Bildrechte bei Wettbewerben” war ein weiterer Teil des Abends. Die beiden Architekturfotografen klärten darüber auf, dass der Fotograf stets Urheber seiner Aufnahmen bleibe und Lizensen über die Nutzungsrechte der Aufnahmen vergebe. Aus diesem Grunde müssen die Fotografen immer zur Einwilligung der Veröffentlichung ihrer Architekturfotos, z.B. bei der Einreichung zu Wettbewerben wie den BDA Preisen gefragt werden, und es muss jeweils eine „Nutzungslizenz“ für die Fotos vereinbart werden.

Foto: Patrick Gerstein
Foto: Patrick Gerstein
Interessierte Zuhörer beim Jour fixe im Gropiushaus Hannover

Da sich das Berufsumfeld für Architekturfotografen in den letzten Jahren tiefgreifend gewandelt hat, haben sich die anwesenden Fotografen zusammen mit weiteren Kollegen aus dem norddeutschen Raum zur Interessengemeinschaft (IG) “Deutsche Architekturfotografen” zusammengefunden. Sie treffen sich regelmäßig zum Austausch und “wollen Pionierarbeit leisten und damit eine Basis auch für alle Kollegen und Auftraggeber, sowie Rechtssicherheit für alle Beteiligten in möglichst breiter Form schaffen.”

Abschließend verwiesen die beiden Gäste aus der Architektenkammer Niedersachsen Markus Prause und Lars Menz auf einen Artikel im Architektenblatt DABregional 5/2016 zum Thema “Fotografieren und Fotografieren lassen – Worauf Architekten im Umgang mit Fotos achten sollten”.

Susanne Kreykenbohm